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Kryptowährungssteuern
Kryptowährungssteuern sind ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Thema, das für jeden, der in digitale Vermögenswerte investiert, von entscheidender Bedeutung ist. Das Verständnis der steuerlichen Auswirkungen von Krypto-Transaktionen ist unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die eigene finanzielle Situation zu optimieren. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Analyse der Kryptowährungssteuern in Deutschland, beleuchtet die wichtigsten steuerlichen Ereignisse, erklärt, wie Gewinne und Verluste berechnet werden, und gibt praktische Ratschläge zur Steuererklärung. Wir werden uns mit den spezifischen Regeln für verschiedene Krypto-Aktivitäten wie Handel, Staking, Mining und die Nutzung von Krypto-Krediten befassen und dabei die relevanten Gesetze und Verordnungen berücksichtigen. Ziel ist es, Ihnen das Wissen zu vermitteln, das Sie benötigen, um Ihre Krypto-Steuerpflichten korrekt zu erfüllen und potenzielle Strafen zu vermeiden.
Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland
In Deutschland werden Kryptowährungen von der Finanzverwaltung als ein sogenanntes "privates Veräußerungsgeschäft" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) betrachtet, solange sie nicht als "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10a Umsatzsteuergesetz (UStG) eingestuft werden. Diese Klassifizierung hat weitreichende steuerliche Konsequenzen. Grundsätzlich unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen der Einkommensteuer, wenn die Haltefrist von einem Jahr unterschritten wird. Nach Ablauf dieser einjährigen Haltefrist sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe des Gewinns.
Die Haltefrist und ihre Bedeutung
Die einjährige Haltefrist ist ein zentraler Aspekt bei der Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt des Erwerbs der Kryptowährung und endet genau ein Jahr später. Erst nach Ablauf dieser Frist sind Veräußerungsgewinne steuerfrei. Das bedeutet, wenn Sie eine Bitcoin am 15. März 2023 gekauft haben, können Sie diese am 16. März 2024 steuerfrei verkaufen, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Es ist wichtig zu verstehen, wie diese Frist bei wiederholten Käufen und Verkäufen derselben Kryptowährung angewendet wird. Hier greift das sogenannte "First-In, First-Out" (FIFO)-Prinzip, das auch bei der Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter Anwendung findet. Wenn Sie beispielsweise mehrmals Bitcoin gekauft haben, wird angenommen, dass die zuerst erworbenen Bitcoins auch zuerst wieder verkauft werden. Dies beeinflusst die Berechnung der Haltefrist für jede einzelne Transaktion.
Beispiel:
- Kauf 1: 1 BTC am 01.01.2023 für 20.000 €
- Kauf 2: 1 BTC am 15.06.2023 für 25.000 €
- Verkauf 1: 1 BTC am 10.03.2024 für 30.000 €
Nach dem FIFO-Prinzip wird der am 10.03.2024 verkaufte BTC als der am 01.01.2023 gekaufte BTC betrachtet. Da die Haltefrist von einem Jahr überschritten ist (vom 01.01.2023 bis 10.03.2024), ist dieser Verkauf steuerfrei.
Wenn der Verkauf jedoch am 01.02.2024 erfolgt wäre:
- Verkauf 1: 1 BTC am 01.02.2024 für 30.000 €
In diesem Fall wäre der verkaufte BTC der am 01.01.2023 gekaufte. Die Haltefrist von einem Jahr wäre noch nicht erreicht. Der Gewinn wäre in diesem Fall steuerpflichtig: 30.000 € (Verkaufspreis) - 20.000 € (Kaufpreis) = 10.000 € steuerpflichtiger Gewinn.
Steuerpflichtige Einnahmen
Neben Veräußerungsgewinnen können auch andere Einkünfte aus Kryptowährungen steuerpflichtig sein. Dazu gehören:
- Einnahmen aus Staking und Lending: Erträge aus dem Verleihen von Kryptowährungen oder aus dem sogenannten Staking (Teilnahme an Konsensmechanismen von Blockchains) werden als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG behandelt und sind steuerpflichtig. Die Haltefrist spielt hier keine Rolle; die Erträge sind im Jahr des Zuflusses zu versteuern.
- Einnahmen aus Mining: Das Mining von Kryptowährungen wird ebenfalls als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit eingestuft, je nach Umfang und Organisation. Die Erträge sind steuerpflichtig.
- Airdrops und Forks: Erhaltene Airdrops oder Gewinne aus Hard Forks werden in der Regel als Anschaffungskosten für die bestehenden Kryptowährungen betrachtet oder als steuerpflichtige Einnahmen bei Erhalt, wenn sie sofort handelbar sind. Die genaue steuerliche Behandlung kann komplex sein und hängt von den Umständen ab.
- Zahlungen in Kryptowährungen: Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen gegen Kryptowährungen erhalten, stellt dies einen Tausch dar. Der Wert der erhaltenen Kryptowährung zum Zeitpunkt des Erhalts ist als steuerpflichtiger Ertrag zu sehen.
Der Freibetrag
Für private Veräußerungsgeschäfte, zu denen auch Kryptowährungen zählen, gibt es einen Freibetrag. Dieser beträgt derzeit 1.000 Euro pro Steuerjahr (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Nur Gewinne, die diesen Freibetrag übersteigen, sind steuerpflichtig. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Freibetrag für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen gilt, nicht nur für Kryptowährungen. Wenn Sie also Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder anderen spekulativen Anlagen erzielen, werden diese Gewinne zu den Krypto-Gewinnen addiert, bevor der Freibetrag angewendet wird.
Berechnung von Gewinnen und Verlusten
Die korrekte Ermittlung von Gewinnen und Verlusten ist entscheidend für die Steuererklärung. Dies erfordert eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen.
Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten umfassen nicht nur den reinen Kaufpreis der Kryptowährung, sondern auch alle damit verbundenen Kosten, wie zum Beispiel:
- Transaktionsgebühren (Netzwerkgebühren, Gebühren auf Börsen)
- Fremdwährungsumrechnungskosten, falls Sie in einer anderen Währung als Euro gekauft haben
Diese Kosten können die Bemessungsgrundlage für die Steuerlast erheblich beeinflussen.
Veräußerungserlöse
Die Veräußerungserlöse sind der Betrag, zu dem Sie die Kryptowährung verkauft haben. Auch hier sind alle relevanten Gebühren zu berücksichtigen, die beim Verkauf anfallen.
Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns/Verlusts
Der Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten.
Gewinn/Verlust = Veräußerungserlös - Anschaffungskosten
Wichtig ist, dass Sie für jede Transaktion den korrekten Einstandspreis und den Verkaufspreis ermitteln. Bei mehreren Käufen derselben Kryptowährung ist, wie bereits erwähnt, das FIFO-Prinzip anzuwenden.
Verlustverrechnung
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können grundsätzlich mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Dies gilt auch für Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen. Allerdings ist die Verrechnung von Krypto-Verlusten mit Gewinnen aus anderen Anlageklassen (z.B. Aktien) nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach der aktuellen Rechtslage ist die Verrechnung von Verlusten aus dem Verkauf von Kryptowährungen mit Gewinnen aus anderen "privaten Veräußerungsgeschäften" (wie z.B. Aktien) ausgeschlossen, wenn die Kryptowährung als "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG qualifiziert wird. Dies bedeutet, dass Krypto-Verluste nur mit Krypto-Gewinnen verrechnet werden können.
Beispiel für Verlustverrechnung:
- Januar 2023: Kauf von 1 ETH für 1.000 €
- März 2023: Verkauf von 1 ETH für 800 € (Verlust: 200 €)
- Oktober 2023: Kauf von 2 BTC für 30.000 €
- November 2023: Verkauf von 2 BTC für 35.000 € (Gewinn: 5.000 €)
Der Verlust von 200 € aus dem ETH-Verkauf kann mit dem Gewinn von 5.000 € aus dem BTC-Verkauf verrechnet werden. Der zu versteuernde Gewinn beträgt dann 4.800 €.
Wenn jedoch eine der Transaktionen nach Ablauf der einjährigen Haltefrist erfolgt, sind die Gewinne steuerfrei und die Verluste nicht verrechenbar.
Praktische Anleitungen und Tools
Die Dokumentation von Krypto-Transaktionen kann schnell unübersichtlich werden, insbesondere bei häufigem Handel über verschiedene Börsen und Wallets. Es gibt jedoch verschiedene Ansätze und Tools, die diesen Prozess vereinfachen können.
Die Bedeutung der Dokumentation
Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation aller Transaktionen ist das A und O für die Steuererklärung. Jede Transaktion sollte mindestens folgende Informationen enthalten:
- Datum und Uhrzeit der Transaktion
- Art der Transaktion (Kauf, Verkauf, Tausch, Erhalt, Senden)
- Name der Kryptowährung und Menge
- Preis in Euro (oder der entsprechenden Fiat-Währung) zum Zeitpunkt der Transaktion
- Verwendete Börse oder Wallet
- Transaktions-ID (Hash)
- Anfallende Gebühren
Krypto-Steuer-Tools
Es gibt spezialisierte Softwarelösungen, die dabei helfen, Transaktionshistorien von Börsen und Wallets zu importieren und die steuerlichen Gewinne und Verluste automatisch zu berechnen. Diese Tools können:
- Transaktionshistorien importieren: Viele Tools bieten Schnittstellen zu gängigen Krypto-Börsen und Wallets, um die Daten automatisch zu synchronisieren. Alternativ können CSV-Dateien hochgeladen werden.
- FIFO-Methode anwenden: Die Software berechnet automatisch die Anschaffungs- und Verkaufspreise gemäß der FIFO-Methode (oder anderen wählbaren Methoden, falls zulässig).
- Steuerliche Berichte erstellen: Am Ende des Steuerjahres generieren die Tools Berichte, die direkt in die Steuererklärung übernommen oder als Anlage beigefügt werden können. Diese Berichte enthalten die steuerpflichtigen Gewinne und Verluste sowie Informationen zur Haltefrist.
- Unterstützung für verschiedene Transaktionstypen: Seriöse Tools berücksichtigen auch komplexere Transaktionen wie Staking-Erträge, Airdrops, Lending-Zinsen und Tauschgeschäfte.
Bekannte Beispiele für solche Tools sind Koinly, CryptoTax, Bitcoin.de Steuer-Tool (oftmals integriert oder als Empfehlung) oder Blockpit. Die Kosten für solche Dienste variieren je nach Funktionsumfang und Anzahl der Transaktionen.
Manuelle Dokumentation
Für Nutzer mit sehr wenigen Transaktionen oder für diejenigen, die eine manuelle Kontrolle bevorzugen, kann auch die Führung einer eigenen Excel-Tabelle eine Option sein. Dies erfordert jedoch Disziplin und ein genaues Verständnis der Berechnungsmethoden.
Spezifische Szenarien und deren Besteuerung
Die Besteuerung von Kryptowährungen ist nicht auf einfache Käufe und Verkäufe beschränkt. Verschiedene Anwendungsfälle, wie Staking, Mining oder die Nutzung von Krypto-Krediten, haben spezifische steuerliche Implikationen.
Staking und Lending
Die Erträge aus Staking und Lending werden in Deutschland als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG betrachtet. Dies bedeutet, dass sie unabhängig von der Haltefrist im Jahr des Zuflusses der Erträge zu versteuern sind. Die Haltefrist von einem Jahr gilt hier nicht.
- Beispiel Staking: Sie staken Ihre Ethereum (ETH) und erhalten dafür wöchentlich Belohnungen in ETH. Der Wert dieser Belohnungen in Euro zum Zeitpunkt des Zuflusses ist als steuerpflichtiges Einkommen zu erfassen.
- Beispiel Lending: Sie verleihen Ihre Kryptowährungen über eine Lending-Plattform und erhalten dafür Zinsen. Diese Zinsen sind ebenfalls im Zuflussjahr als sonstige Einkünfte zu versteuern.
Es ist wichtig, die genauen Zeitpunkte des Zuflusses zu dokumentieren und die entsprechenden Kurse zu ermitteln.
Mining
Das Mining von Kryptowährungen kann je nach Umfang und Organisation als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit eingestuft werden.
- Gewerbliche Tätigkeit: Wenn das Mining als gewerblich eingestuft wird (z.B. bei Einsatz von spezieller Hardware, Organisation, Gewinnerzielungsabsicht), unterliegen die Erträge der Gewerbesteuer und Einkommensteuer. Es müssen entsprechende Buchhaltungs- und Aufzeichnungspflichten erfüllt werden.
- Freiberufliche Tätigkeit: In selteneren Fällen kann Mining auch als freiberufliche Tätigkeit gelten, was die Buchführungspflichten vereinfacht.
Die Anschaffungskosten für Mining-Hardware können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die durch das Mining geschürften Coins sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses mit ihrem Marktwert als steuerpflichtiges Einkommen zu erfassen.
Krypto-Kreditkarten und Ausgaben
Wenn Sie eine Krypto-Kreditkarte nutzen, um Kryptowährungen für alltägliche Ausgaben zu verwenden, stellt jede Ausgabe einen Verkauf der entsprechenden Kryptowährung dar. Dies löst ein steuerpflichtiges Ereignis aus, wenn die Haltefrist von einem Jahr nicht erfüllt ist.
- Beispiel: Sie kaufen Bitcoin für 10.000 €. Nach sechs Monaten möchten Sie mit diesen Bitcoin ein Auto für 5.000 € kaufen. Der Wert der Bitcoin zum Zeitpunkt des Kaufs des Autos ist als Veräußerungserlös zu betrachten. Wenn der Wert der Bitcoin nun 12.000 € beträgt, haben Sie einen steuerpflichtigen Gewinn von 2.000 € (12.000 € - 10.000 €) erzielt, da die Haltefrist von einem Jahr nicht erfüllt ist.
Es ist daher entscheidend, jede Ausgabe mit Kryptowährungen als Verkauf zu dokumentieren und die damit verbundenen Gewinne oder Verluste zu berechnen.
Krypto-zu-Krypto-Tausch
Auch ein Tausch von einer Kryptowährung in eine andere gilt als Veräußerung und Anschaffung.
- Beispiel: Sie tauschen 1 Bitcoin gegen 20 Ethereum. Der Bitcoin wird verkauft, und die Ethereum werden angeschafft. Der Wert des Bitcoin zum Zeitpunkt des Tausches ist der Veräußerungserlös für den Bitcoin. Gleichzeitig sind die Ethereum zu ihrem Marktwert zum Zeitpunkt des Tausches die Anschaffungskosten für die Ethereum.
- Steuerliche Auswirkung: Wenn der Bitcoin innerhalb der Haltefrist von einem Jahr verkauft (getauscht) wurde, ist der Gewinn steuerpflichtig. Wenn Sie den Bitcoin länger als ein Jahr gehalten haben, ist der Tausch steuerfrei.
Diese Regelung macht Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte zu einem häufigen Auslöser für steuerpflichtige Gewinne, wenn sie nicht sorgfältig geplant werden.
Handel mit Derivaten (Futures, Optionen)
Der Handel mit Krypto-Derivaten wie Futures und Optionen unterliegt ebenfalls der Besteuerung. Die genaue Einstufung kann hier komplex sein und hängt von der Art des Derivats und der Handelsplattform ab. Oftmals werden Gewinne aus dem Handel mit Derivaten als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder als sonstige Einkünfte betrachtet. Die Haltefrist von einem Jahr gilt hier in der Regel nicht für die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Es ist ratsam, sich hierzu von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Vergleich von Krypto-Börsen und deren steuerliche Relevanz
Die Wahl der richtigen Krypto-Börse kann nicht nur Einfluss auf die Handelsmöglichkeiten und Gebühren haben, sondern auch auf die einfache Erstellung von Steuerdokumenten. Viele Börsen bieten Exportfunktionen für Transaktionshistorien, die für die Steuererklärung unerlässlich sind.
| Börse | Exportfunktionen für Transaktionshistorie | Zusätzliche Steuer-Tools/Integrationen | Anmerkungen für deutsche Nutzer |
|---|---|---|---|
| Binance | Ja, umfangreiche Exportmöglichkeiten (CSV) für Käufe, Verkäufe, Trades, Staking-Erträge. | Bietet keine direkten Steuerberichte, aber die Daten sind für Krypto-Steuer-Tools gut aufbereitet. | Etabliert, große Auswahl an Handelspaaren. Gebührenstruktur kann komplex sein. |
| Coinbase | Ja, Exportmöglichkeit für Transaktionen. | Bietet einen einfachen Steuerbericht für die meisten Transaktionen. | Benutzerfreundlich, gut für Anfänger. Erträge aus Staking/Lending werden separat ausgewiesen. |
| Kraken | Ja, detaillierte Exportfunktion über das Nutzerkonto. | Keine direkten Steuerberichte, aber Daten sind für externe Tools geeignet. | Bietet eine breite Palette an Funktionen, auch für fortgeschrittene Trader. |
| Bitpanda | Ja, Exportfunktion für Transaktionshistorie und Depotübersicht. | Bietet keine direkten Steuerberichte, aber die Daten sind für externe Tools geeignet. | Europäische Börse mit Fokus auf einfache Bedienung und breite Produktpalette (auch Aktien, ETFs). |
| Bitcoin.de | Ja, detaillierte Jahresübersicht über Transaktionen. | Bietet ein eigenes Steuer-Tool oder eine Schnittstelle zu externen Tools. | Speziell für den deutschen Markt konzipiert, Fokus auf EUR-Handel. |
Es ist wichtig zu betonen, dass keine Börse eine Steuerberatung ersetzt. Die bereitgestellten Exportfunktionen dienen lediglich dazu, die Daten für die eigene Steuererklärung oder die eines Steuerberaters aufzubereiten. Die korrekte Interpretation und Anwendung der Steuergesetze obliegt dem Nutzer.
Praktische Tipps und Best Practices
Um den Umgang mit Kryptowährungssteuern so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Sie einige bewährte Praktiken befolgen.
1. Beginnen Sie frühzeitig mit der Dokumentation: Warten Sie nicht bis zum Jahresende. Dokumentieren Sie jede Transaktion sofort, wenn sie stattfindet. Nutzen Sie hierfür Krypto-Steuer-Tools oder eine gut strukturierte Tabelle. 2. Nutzen Sie spezialisierte Software: Für die meisten Nutzer sind Krypto-Steuer-Tools die effizienteste Lösung, um die Komplexität der Dokumentation und Berechnung zu bewältigen. Investieren Sie in ein gutes Tool, das Ihre Börsen und Wallets unterstützt. 3. Verstehen Sie die Haltefrist: Machen Sie sich klar, dass Gewinne aus Verkäufen nach Ablauf eines Jahres steuerfrei sind. Planen Sie Ihre Verkäufe entsprechend, um steuerliche Vorteile zu nutzen. 4. Berücksichtigen Sie alle steuerpflichtigen Ereignisse: Denken Sie daran, dass nicht nur Verkäufe, sondern auch Staking, Lending, Mining und sogar Ausgaben mit Kryptowährungen steuerpflichtige Ereignisse auslösen können. 5. Bewahren Sie alle Aufzeichnungen auf: Heben Sie alle Transaktionshistorien von Börsen, Wallet-Daten und Steuerberichte für mindestens 10 Jahre auf, da die Finanzverwaltung Nachfragen stellen kann. 6. Konsultieren Sie einen Steuerberater: Bei komplexen Sachverhalten, großen Vermögen oder Unsicherheiten ist die Beratung durch einen auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater unerlässlich. Die steuerrechtliche Situation kann sich ändern, und ein Experte kann Ihnen helfen, auf dem neuesten Stand zu bleiben. 7. Seien Sie vorsichtig mit Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäften: Jedes Tauschgeschäft sollte als Verkauf und Kauf behandelt werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Haltefrist erfüllt ist, gehen Sie davon aus, dass der Gewinn steuerpflichtig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. 8. Informieren Sie sich über aktuelle Gesetze: Das Recht im Bereich Kryptowährungen entwickelt sich schnell weiter. Bleiben Sie über Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung informiert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann muss ich meine Krypto-Gewinne versteuern?
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerpflichtig, wenn die Haltefrist von einem Jahr unterschritten wird. Die Besteuerung erfolgt im Kalenderjahr, in dem der Verkauf stattfindet. Erträge aus Staking, Lending oder Mining sind im Jahr des Zuflusses zu versteuern, unabhängig von der Haltefrist.
Was passiert, wenn ich meine Krypto-Verluste nicht mit Gewinnen verrechnen kann?
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen verrechnet werden. Nicht verrechenbare Verluste können in die Folgejahre vorgetragen werden und dort mit zukünftigen Krypto-Gewinnen verrechnet werden.
Sind Airdrops steuerpflichtig?
Die steuerliche Behandlung von Airdrops kann variieren. Oftmals werden sie als Anschaffungsnebenkosten für die bestehende Kryptowährung betrachtet, wenn sie direkt damit zusammenhängen. Wenn der Airdrop jedoch als eigenständige Leistung oder Belohnung betrachtet wird, kann er als steuerpflichtige Einnahme im Zeitpunkt des Zuflusses gelten, insbesondere wenn er sofort handelbar ist. Eine genaue Prüfung des Einzelfalls ist ratsam.
Was sind "andere Wirtschaftsgüter" im steuerrechtlichen Sinne?
Im Kontext von Kryptowährungen bezieht sich dieser Begriff oft auf die Einordnung als "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Dies unterscheidet sie von klassischen Wertpapieren (wie Aktien) und ermöglicht die Anwendung der einjährigen Haltefrist. Die genaue Abgrenzung und die steuerlichen Konsequenzen sind komplex und sollten im Zweifel mit einem Steuerberater geklärt werden.
Wie werden Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte besteuert?
Ein Tausch von Kryptowährung A gegen Kryptowährung B wird steuerlich als Verkauf von A und Kauf von B behandelt. Der Wert von A zum Zeitpunkt des Tausches ist der Veräußerungserlös. Wenn A innerhalb der einjährigen Haltefrist verkauft wurde, ist der daraus resultierende Gewinn steuerpflichtig.
Siehe auch
- Krypto Steuern für Anfänger
- Besteuerung von Krypto Staking und Lending
- Krypto Steuern in Österreich
- Krypto Steuern in der Schweiz
- Krypto-Steuer-Tools im Vergleich
- Handel mit Krypto-Derivaten
Thomas Weber — Krypto-Marktanalyst. Ehemaliger Deutsche Bank Analyst. 15 Jahre Erfahrung in Krypto- und Forex-Märkten.